Fachgerechte Entfernung von Amalgamfüllungen (Amalgamsanierung)
Amalgam ist seit Anfang 2025 für neue Zahnfüllungen weitgehend nicht mehr zulässig. Bestehende Amalgamfüllungen müssen jedoch nicht automatisch entfernt werden. Ist eine Entfernung medizinisch sinnvoll (z. B. bei Defekt, Karies, Undichtigkeit oder Unverträglichkeit), sollte sie besonders schonend und unter Schutzmaßnahmen erfolgen.
Amalgamfüllungen sollten nicht einfach herausgebohrt werden, da dabei – insbesondere durch Wärme und Abrieb – feine Partikel und ggf. Dampfanteile freigesetzt werden können. Deshalb arbeiten Zahnarztpraxen bei einer Sanierung mit bewährten Sicherheitsstandards.
Schutzmaßnahmen bei der Entfernung
Zur Abschirmung wird häufig ein Kofferdam eingesetzt: ein Spanngummi, der den zu behandelnden Zahn isoliert und den Kontakt zu Mundschleimhaut und Speichel reduziert. So wird das Risiko verringert, dass Partikel verschluckt oder eingeatmet werden. Zusätzlich kommen in der Regel starke Absaugung, Wasserkühlung und geeignete Instrumente zum Einsatz, um die Füllung möglichst stückweise zu entfernen und Hitzeentwicklung zu minimieren.
Schonende Vorgehensweise und Versorgung
Die Amalgamfüllung wird dabei kontrolliert angelöst bzw. segmentiert und anschließend vollständig entfernt. Danach wird der Zahn sorgfältig gereinigt und je nach Befund mit einer provisorischen oder definitiven Füllung versorgt – abgestimmt auf Materialverträglichkeit und die jeweilige Zahnsituation.
Nachsorge und Einordnung
Nach der Entfernung sind in der Regel keine speziellen „Ausleitungen“ notwendig. Wenn Patientinnen oder Patienten dennoch Sorge wegen möglicher Belastungen haben oder Unverträglichkeiten vermuten, ist eine individuelle ärztliche/zahnärztliche Beratung sinnvoll.
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