Zahnarztpraxis Meyer Stolten

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Reformen, Urteile und Richtlinien

 

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Patient muss Zusatzkosten bei Allergie auf Zahnersatz tragen

Die Bundesregierung hat bestätigt, dass Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen Zusatzkosten bei einer nachgewiesenen Allergie auf ihren Zahnersatz grundsätzlich selbst tragen müssen.


Krankenkasse muss Zahnbehandlung im Ausland genehmigen

Genehmigt eine Krankenkasse eine zahnprothetische Versorgung gemäß dem Heil- und Kostenplan eines Vertragszahnarztes, muss der Patient die Behandlung innerhalb von sechs Monaten durchführen lassen. Ein Heil- und Kostenplan verliert nach Ablauf dieser Zeit seine rechtliche Wirkung. Dies gilt sowohl im Inland als auch im Ausland. Für eine ambulante Zahnbehandlung in den EU-Mitgliedstaaten ist eine vorherige Genehmigung des einheimischen Krankenversicherungsträgers dagegen nicht notwendig.


Gericht entscheidet: Zahnreinigung und Bleaching nur beim Zahnarzt

Das Oberlandesgericht in Frankfurt hat in einem rechtskräftigen Urteil vom 1. März 2012 entschieden, dass Zahnreinigungen mittels Air-Flow-Verfahren sowie das Bleaching von Zähnen nur beim Zahnarzt durchgeführt werden darf.


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